Liebe Eltern bitte beachtet, die aktuellen Informationen, die beim Betreten unseres Vereinsgeländes aktuell gelten, alles findet Outdoor statt:
Danke
Kurz Zusammengefasst:
Laut § 14 Abs. 3 der Verordnung kann die Maskenpflicht UND der Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, entfallen, sofern dies im COVID-19-Präventionskonzept vorgesehen ist.
Die Teilnehmer*innen müssen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen, also genesen, geimpft oder getestet sein.
GEIMPFT
GENESEN
GETESTET
Ein Nachweis darüber für die Dauer des Zusammenkunft bereit zu halten.
Hier die aktuelle Fassung vom Bundesministerium für außerschulische Jugendarbeit mit 19.05.2021
Hier das aktuelle Bundesgesetzblatt der Republik Österreich mit 10.05.2021 bitte beachten Sie §14
Im Namen unseres Vereins als auch Präventionsbeauftragte bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit zu unserem Präventionskonzept.
Bitte achten Sie immer auf Aktualisierungen, falls Ihnen ein Fehler auffällt, danken wir Ihnen, dass Sie uns geholfen haben.
Eure Tanja Piringer, BEd